UNSERE ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN
FAQ zur AV-Vereinbarung
- Nutzung von Cloud-basierten Diensten für personenbezogene Daten (z. B. Microsoft Office 365, Amazon Web Services, HR Software mit Cloud-Funktion etc.)
- Lohn- und Gehaltabrechnungen durch einen externen Dienstleister
- Vernichtung von Akten mit Personenbezug
- Beauftragung von E-Mail-Dienstleistern
- Verarbeitung von Kundendaten durch ein Callcenter
- Administration (z.B. Fernwartung, externer Support) automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Art und Zweck der Verarbeitung
- Art der personenbezogenen Daten & Kategorien von betroffenen Personen
- Umfang der Weisungsbefugnisse
- Verpflichtung der zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit
- Sicherstellung von technischen & organisatorischen Maßnahmen (TOM)
- Hinzuziehung von Subunternehmern (mit diesen muss ihr Auftragnehmer eine Vereinbarung schließen, die dasselbe Schutzniveau gewährleistet)
- Unterstützung des für die Verarbeitung Verantwortlichen bei Anfragen und Ansprüchen Betroffener
- Unterstützung des für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen
- Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten nach Abschluss der Auftragsverarbeitung
- Kontrollrechte des für die Verarbeitung Verantwortlichen und Duldungspflichten des Auftragsverarbeiters
- Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen zu informieren, falls eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt
- Es liegt ein Angemessenheitsentscheidung der EU-Kommission vor.
- Es wurden die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission vereinbart.
- Es liegen verbindliche interne Datenschutzvorschriften vor, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt wurden.
- Es liegt eine Ausnahme nach Art. 49 DSGVO vor (Aufklärung und Einwilligung der betroffenen Personen, Vertragserfüllung, öffentliches Interesse, Verfolgung von Rechtsansprüchen, lebenswichtige Interessen).