Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung - Ihr Anwalt zur AV-Vereinbarung

Sie wünschen eine Prüfung von AV-Vereinbarungen zum Festpreis? Wir prüfen Ihre AV-Vereinbarungen nach Art. 28 DSGVO. Dabei berücksichtigen wir Ihre Perspektive als Auftraggeber oder Auftragnehmer. Die Handlungsempfehlungen zu Verhandlung und Vertragsabschluss erarbeiten wir dementsprechend. Gerne unterstützen wir Sie dann auch bei Ihrer Verhandlung oder übernehmen diese auf Wunsch für Sie.

PRÜFUNG VON AV-VEREINBARUNGEN ZUM FESTPREIS

  • Prüfung einer AV-Vereinbarung nach den Kriterien gem. Art. 28 DSGVO zwischen zwei Parteien in der EU/EWR.
  • Redflagging signifikanter oder kritischer Punkte mit Handlungsempfehlungen (Nachverhandlung, Haftungsregelungen).
  • kursorische Prüfung der TOM nach den Kriterien gem. Art. 32 DSGVO, ggf. Redflagging fehlender wesentlicher Maßnahmen; keine Prüfung auf technische Geeignetheit/Effektivität.
  • Allgemeine Hinweise zum Verhältnis der geprüften AV-Vereinbarung zum Hauptleistungsvertrag, soweit Sie uns diesen vorlegen. Eine vollumfängliche Prüfung des Hauptleistungsvertrags erfolgt nicht.
  • Das Ergebnis wird in einem strukturierten PDF-Dokument zusammengefasst. Hier haben Sie die Wahl zwischen:
    • Entweder: Anmerkungen nur für internen Gebrauch.
    • Oder: Zur Weiterleitung an Vertragsverhandlungspartner

Preis: EUR 350,00 zzgl. Ust.

Anfrage

Haben Sie Fragen zum Angebot? Nutzen Sie unser Kontaktformular.

Für komplexere Konstellationen z. B. mit Sitz des Auftragsverarbeiters in einem Drittstaat oder für besondere Verarbeitungsverhältnisse (z. B. Prüfung, ob überhaupt eine AV-Konstellation vorliegt, Abgrenzung zur oder Integrierung in gemeinsame Verantwortlichkeit gem. Art. 26 DSGVO und getrennte Verantwortlichkeit) machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Preis auf Anfrage

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